FAQ zur Kulturförderung der Gemeinde Wennigsen

Der Arbeitskreis Kultur ist das Sprachrohr und die Interessenvertretung der Wennigser Kulturschaffenden. Er wurde 2025 ins Leben gerufen, um gemeinsam mit Bürger*innen, Rat und Verwaltung die Kultur in Wennigsen zu stärken. Er bietet eine persönliche sowie digitale Plattform (www.kultur-wennigsen.de) zum Austausch, zur Vernetzung und Umsetzung von Kulturprojekten. Er setzt sich aus acht Fachleuten der Wennigser Kulturlandschaft sowie einer Verwaltungsmitarbeiterin zusammen.

Die Gemeinde Wennigsen (Deister) unterstützt Kulturprojekte, die das kulturelle Leben vor Ort stärken. Ziel ist ein vielfältiges, lebendiges und für alle zugängliches Kulturangebot. In besonderem Maße gefördert werden Projekte, die Kooperationen fördern, kulturelle Teilhabe und Bildung ermöglichen, nachhaltige Strukturen schaffen und die regionale Identität stärken

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Kulturschaffende (Gruppen, Einzelpersonen oder Institutionen), die in
der Gemeinde Wennigsen (Deister) ansässig sind und deren Projekte hier stattfinden und den
Förderrichtlinien entsprechen.

Förderfähige Projekte

Gefördert werden kulturelle Projekte aus Musik, Tanz, Zirkus, Bildender- und Darstellender Kunst, Literatur, Soziokultur, kultureller Bildung, Medienkunst, Kunsthandwerk und spartenübergreifenden Formaten. Auch Investitionen in kulturelle Infrastruktur können förderfähig sein.

Nicht gefördert werden Projekte, die parteipolitischen oder religiösen Zwecken.

Antragstellung

Der Antrag muss bis zum 17. Mai des laufenden Jahres eingereicht werden. Das Projekt muss bis
spätestens 31. Dezember abgeschlossen und umgesetzt worden sein.

Die Antragstellung erfolgt online über folgendes Formular .

Antragsformular (online), Finanzierungsplan.

Ja. Eine Antragsberatung kann durch den Arbeitskreis Kultur oder die Gemeindeverwaltung erfolgen.

Wo erhalte ich weitere Informationen oder Beratung?
Inhaltliche Beratung:
Je nach Sparte Vertreter*in des Arbeitskreis Kultur lg@kultur-wennigsen.de

Beratung zu den Förderrichtlinien:
Christian Volke
E-Mail: c.volke@wennigsen.de

Ja. Die Jury entscheidet anhand eines für alle Antragstellenden gleichermaßen geltenden Bewertungsbogens, um die Gleichbehandlung aller Antragstellenden zu gewährleisten. Dabei werden folgende Bewertungskategorien geprüft:

Relevanz und Zielgruppenorientierung des Projekts, Wertorientierung, Nachhaltigkeit und Perspektive für die Kulturlandschaft in Wennigsen, Kooperationen und Vernetzung innerhalb der Kulturszene Wennigsen, Zielsetzung und Finanzplanung.
Dem Punkt Relevanz und Zielgruppenorientierung wird dabei ein besonderer Stellenwert beigemessen. Dieser Punkt wird doppelt gewichtet.

Was versteht die Lenkungsgruppe unter ‚Relevanz und Zielgruppenorientierung‘?

  • Infrastrukturstärkung. Das Projekt leistet einen Beitrag zur kulturellen Belebung des
    ländlichen Raums.
  • Zugänglichkeit. Das Projekt bietet einen niedrigschwelligen Zugang für ein breites
    Publikum.
  • Publikumsentwicklung. Die Projektplanung lässt eine Erschließung neuer Zielgruppen
    erwarten.
  • Öffentlichkeitswirksamkeit. Das Projekt trägt überregional zur Steigerung des
    Bekanntheitsgrades der Kulturregion Wennigsen bei

Bitte legen Sie ein Profil für sich, Ihr Ensemble oder Ihre Institution auf dem Kulturportal an.

Förderhöhe und Bedingungen

Über die Höhe der Fördersumme für Kulturschaffende entscheidet die Lenkungsgruppe. Sie beträgt maximal 80 % der laut Finanzplan der Antragstellenden erforderlichen Mittel

Der Eigen- oder Drittmittelanteil muss mindestens 20 % der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Die Beantragung von weiteren Fördermitteln zur Reduktion der Gesamtförderquote von Seiten der Gemeinde wird zudem begrüßt und positiv bewertet.

Mit dem Projekt darf erst nach Antragseingang (Datum der Bestätigungsemail der Gemeinde) begonnen werden. Alle Projekte, die vor dem 30. Juni starten, erhalten eine Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns. Beachten Sie bitte, dass die Erlaubnis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn keinen Rechtsanspruch auf Förderung begründet und keine Förderentscheidung vorwegnimmt. Bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheids von Seiten der Gemeinde Wennigsen, trägt der*die Antragstellende das finanzielle Risiko im Falle einer Nichtbewilligung.

Nach Förderzusage durch die Jury sowie den Verwaltungsausschuss der Gemeinde, erhalten Sie Ende Juni des laufenden Antragsjahres einen Zuwendungsbescheid über das bewilligte Fördervolumen. Die geförderte Summe wird daraufhin veranlasst, sodass Sie Ende Juli des
laufenden Jahres mit dem Eingang der Förderung rechnen können.

Öffentlichkeitswirksamkeit
Bitte stellen Sie Ihre geplanten Veranstaltungen online in die Veranstaltungskalender der Gemeinde und des AK.KU ein:
https://www.wennigsen.de/portal/seiten/veranstaltung-neueintrag-900000548-8779.html
https://kultur-wennigsen.de/

Kennzeichnungspflicht
Geförderte Projekte müssen in allen Kommunikationsmitteln mit dem Hinweis „Gefördert durch die Gemeinde Wennigsen (Deister)” und dem Logo der Gemeinde Wennigsen (Deister) sowie des Arbeitskreis Kultur gekennzeichnet werden. Geförderte Investitionen müssen gut für Besucher*innen sichtbar mit dem Hinweis „Gefördert durch die Gemeinde Wennigsen (Deister)” sowie dem Logo der Gemeinde Wennigsen (Deister) und des Arbeitskreis Kultur gekennzeichnet werden.

Verwendungsnachweis
Nach Abschluss des Projektes wird ein Verwendungsnachweis erforderlich. Diesen finden Sie ab Mitte Mai 2026 auf der Gemeindeseite unter „Kulturförderung > Verwendungsnachweis

Auszahlung und Nachweis

Nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids. Dies kann bis zu acht Wochen nach offizieller Antragsdeadline in Anspruch nehmen.

Für alle Projekte, die im 1., 2. und 3. Quartal durchgeführt wurden bis zum 1. November des Antragsjahres, bei Projekten im 4. Quartal bis zum 31. März des Folgejahres. Der Nachweis erfolgt online. Bitte nutzen Sie ausschließlich die Muster unter der Rubrik Verwendungsnachweis. Eigens erstellte Dokumente können nicht berücksichtigt werden. (Den Verwendungsnachweis finden Sie ab Mitte Mai 2026 auf der Gemeindeseite www.wennigsen.de unter „Kulturförderung > Verwendungsnachweis

Widerruf und Rückforderung

Wenn falsche Angaben gemacht wurden, der Zuwendungszweck nicht erreicht oder Auflagen
nicht erfüllt wurden (§ 49 VwVfG)

Beträgt die Fördersumme mehr als 80 % der tatsächlichen Projektkosten am Ende der Projektlaufzeit, muss der übersteigende Betrag zurückgezahlt werden.

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