Förderrichtlinien für Wennigsen

Kulturförderung

#Kulturdefinition

— Wen Unterstützen wir?

Kultur ist ein vielschichtiger Begriff: Stark komprimiert dargestellt umfasst er alles, was Menschen im Laufe der Zeit geschaffen, weiterentwickelt und weitergegeben haben, um ihr Zusammenleben zu gestalten, ihre Identität zu definieren und ihre Welt zu verstehen. Kultur prägt das Denken, Handeln und Fühlen der Menschen. Um den umfangreichen Bereich der Kultur auf das Machbare zu fokussieren, haben wir die folgenden Tätigkeitsfelder definiert:

– Bildende Kunst (Malerei, Bildhauerei, Grafik, Fotografie, Digitalkunst, Installation, Design)
– Darstellende Kunst (Theater, Tanz, Musik, Zirkus, Puppenspiel, Performancekunst)
– Kulturelle Bildung und Kulturvermittlung
– Vermarktung und Vernetzung o. g. Kulturbereiche

#Kulturförderung

— ProjektFörderung

Die Gemeinde Wennigsen fördert zusammen mit dem Arbeitskreis Kultur erstmalig Projekte aus dem Bereich Kultur.
Anträge für Projekte, die noch in 2025 stattfinden, können bis 23.59 Uhr am

30. September 2025

eingereicht werden.

Der Lenkungsausschuss, bestehend aus dem Arbeitskreis Kultur sowie einer Gemeindemitarbeiterin, prüft die Vollständigkeit der Angaben. Ist dies gewährleistet, wird der Antrag auf der folgenden Sitzung der Lenkungsgruppe im Sinne der Gleichbehandlung anhand eines für alle Antragstellendenden gleichermaßen geltenden Bewertungsbogens bewertet. Über die Freigabe oder Ablehnung des Antrages wird der Antragsteller /die Antragstellerin unaufgefordert bis Mitte Oktober informiert.

Die Förderbedingungen finden Sie in der Förderrichtlinie.

Bitte beachten Sie zudem folgende Punkte:

  • Projekte, die erst in 2026 durchgeführt werden, sind nicht förderfähig. Wir laden Kulturschaffende ein, Projekte für 2026 in der nächsten Förderrunde im März/ April 2026 einzureichen.
  • Der AKKU übernimmt keine Vollfinanzierung der Projektkosten. Eine Co-Finanzierung durch Eigenmittel oder eine Co-Förderung durch weitere Förderer ist für die 100%ige Deckung der Projektkosten notwendig.
  • Gefördert werden ausschließlich Ausgaben, die im Rahmen der Projektlaufzeit des Projektes entstehen. Laufende allgemeine Kosten für Sach- und Betriebsmittel sowie eigenes Personal des Antragsstellers sind nicht förderfähig.


Bei Fragen zu den Fördermodalitäten kontaktieren Sie bitte die Zuständige für Ehrenamt, Senior:innen und Kultur der Gemeinde Wennigsen Jasmine Klewinghaus: j.klewinghaus@wennigsen.de oder 05103/ 7007- 81
 


#How to

— Download Förderantrag

Lade den Förderantrag herunter.
Fülle ihn aus und sende ihn per email an info@kultur-wennigsen.de

#Beratung

Du hast eine ProjektIdee und brauchst Unterstützung?

Schreib uns gerne Deine Frage. Der Arbeitskreis Kultur setzt sich so bald wie möglich mit Dir in Verbindung.

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